respicefinem schrieb am 20.03.2018 13:56:
In meinem Rechtsverständnis wird derjenige sanktioniert, der nötigt, und nicht der, der sich nötigen lässt.
Man kann Leute auch nötigen, ein nacktes Selfie zu machen. Trotzdem wird dann nicht der bestraft, der sich fotografiert, sondern der, der dazu genötigt hat.
Die Hemmschwelle ist durch ein Gesetz nebst bekannten Sanktionen für die einfacher gelagerten Fälle ausreichend hoch. Bei einer Wahl wären typisch sehr viele Einzeldelikte für eine Beeinflussung nötig, so lange es die Wähler selbst betrifft. Dadurch ist es schwierig, auf diese Weise unauffällig/ungestraft Einfluß zu nehmen.
Als Alternative bleibt dann nur die Manipulation des gesammelten Ergebnisses.
Also Auszählung, Wertung etc.
Manches davon hat direkt Öffentlichkeit, der Aufwand zur Manipulation wäre immens.
Auswertung der Meldungen des Wahllokals sind möglich, und liefern auch Indizien. Siehe Benford-Verteilung, hier anschaulich:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/mathematisches-gesetz-verletzt-zahlenforscher-findet-hinweise-auf-wahlmanipulation-in-iran-a-632541.html
http://blogs.uni-due.de/wissenschaft-politik/2013/11/04/wahlbetrug-bei-bundestagswahlen/
Andere Beobachtungen in der Praxis z.B. hier:
http://www.dw.com/de/hinweise-auf-wahlmanipulation-in-venezuela-verdichten-sich/a-39940344