EhNickma schrieb am 20.03.2018 11:18:
Eine Frage, warum denkst du, das deine Meinungsfreiheit beschränkt ist, wenn dir nur diese Ausdrucksweise verboten ist ?
Habe ich nie behauptet dass es so wäre, oder?
Du kannst z.B. ein Plakat hochhalten auf dem Steht "Ich habe Y gewählt."
Und ohne die Abbildung des konkreten Wahlzettels hätten wir diese Diskussion nicht einmal.
Die Abwägung geht hier ganz klar zu den bisherigen Gesetzen und gegen die Wiesbadener Staatsanwaltschaft.
Genau da liegt für mich das Problem. Für mich besteht gefühlsmäßig und logisch kein Unterschied, ob man die Meinung auf die eine oder andere Weise kundtut. Ich sehe nicht, warum das eine zu bestrafen ist, das andere aber nicht.