EhNickma schrieb am 20.03.2018 09:58:
Nur das das die Staatsanwaltschaft enschieden hat.
Müsste eigentlich unter Strafvereitelung im Amt fallen.
Grüße EhNickma
Und Ihr meint also, dass es, um diesen angenommenen Möglichkeiten einen Riegel vorzuschieben, die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes ist den Gesetzestext fehlerhaft zu interpretieren?
Mal völlig davon abgesehen, das diese angenommenen Möglichkeiten sicher selbst allesamt strafrechtlich relevant sind.
Gruß STC