Den Fraktionszwang sehe ich als eine schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Demokratie an.
Daher sollten alle Abstimmungen im Bundestag geheim erfolgen und dann natürlich die Dokumentation seiner (geheimen) Wahl unter Strafe gestellt werden.
Für die Befragung seines Abstimm-Verhaltens durch den Fraktionsvorsitzenden sollte das Ehrenwort des Abgeordneten reichen und bei der (geheimen) Stimmabgabe sollte der Abgeordneten nur seinem Gewissen (wenn er/sei ein Gewissen hat) verpflichtet sein.