nervensäge_FH schrieb am 05.08.2021 12:26:
Absichtliche Herbeiführung von Schäden durch Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen gehört also nicht dazu?
Welche Schutzmaßnahmen hättest du da im Auge?
Stets 10 Meter oberhalb von naheliegende Bächen und Flüssen bauen? Nicht in der Nähe von Bergen/Hängen (Murengefahr)? Nicht in der Ebene (fehlender Windschutz bei Stürmen)?
Da bleibt nicht mehr viel. Wie liegt deine Wohnung/dein Haus?