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Avatar von Laokoon_3
  • Laokoon_3

69 Beiträge seit 20.08.2021

Re: Eso? Nö

Man wird über den Eingriff an sich und seine Risiken aufgeklärt (ebenso für eine mögliche Sedierung/Narkose) und damit stimmt man der Körperverletzung zu. Wenn der Eingriff und das Prozedere nicht leitliniengerecht erfolgt, kann man natürlich klagen und bekommt Recht.
Ist halt nicht immer einfach das nachzuweisen.

Edit: sollte natürlich unter den Eingangspost..

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.09.2024 09:16).

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