Ansicht umschalten
Avatar von Silece
  • Silece

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2001

Re: Teils teils

Furiella schrieb am 09.09.2024 13:12:

Das muss jeder selbst wissen, wie er mit der mMn fragwürdigen Masernimpfpflicht umgeht. Gut, dass Du hervorhebst, dass es auch ohne Impfung geht, es kommt ja immer auf den einzelnen Fall an. Das ist, was Impfaktivisten auf Teufel komm raus nicht akzeptieren wollen.
Nervig.

Ich habe áuch auf die schnelle ein Urteil vom bayerischen VGH (20 CS 23.1432) gefunden, in dem steht, dass
"[...]Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass es sich im vorliegenden Fall um einen eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 21.7.2022 – 1 BvR 469/20 u.a. – juris Rn. 145). Nachdem der Gesetzgeber mit der Einführung der Nachweispflicht bei Masern ausdrücklich keine Impfpflicht begründen wollte (vgl. BT-Drs. 19/13452 S. 27), ist diese Intention im Rahmen der Durchsetzung der Nachweispflicht zu berücksichtigen. Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.[...]"

Bei schulpflichtigen Kindern ist also genau keine Durchsetzung möglich.
Wenn man es sich leisten kann 6 Jahre zuhause zu bleiben, dann ist man "durch".

Bewerten
- +
Ansicht umschalten