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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

§ 130 Volksverhetzung

hassan_a schrieb am 19.04.2024 10:53:

Man muss sich aber gegen invasive Ideologien und Autokraten wehren und dazu sind sowohl Waffen als auch Munition notwendig

Du willst also Waffengewalt gegen eine Ideologie anwenden, welche du ablehnst?

Gaaanz dünnes Eis!

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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