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  • Regenwetter

564 Beiträge seit 29.04.2023

Re: Kleiner Unterschied....

Guckstu schrieb am 08.09.2024 13:16:

Regenwetter schrieb am 08.09.2024 12:06:

Wenn es mir "mein" Staat nicht erlaubt mich aus ihm zu verabschieden, dann macht er sich zum Gefängnis.

Das ist ein bisschen zu einfach gedacht.
Du hast ja vom Staat auch Leistungen erhalten - Polizei, Gerichte, medizinische Versorgung.
Also sind Gegenleistungen durchaus angebracht. Und wer sich dem entzieht, wird bestraft, ob nun mit Gefängnis oder Bußgeld oder was auch immer; Steuerhinterzieher landen ja auch im Knast.

Das ist ein bisschen zu einfach gedacht.
Ich habe nicht in Erinnerung, dass das Recht keine Steuern zu zahlen in der AEMR genannt wird, die Freizügigkeit aber schon.
Folge ich Ihrem Argumentationsstrang bin ich dem Staat gegenüber zu jeder Leisstung verpflichtet, da er mir gegenüber eine Leistung erbracht hatte - wobei ich oder meine Eltern im Regelfall dem Staat durch Steuerzahlung ermöglicht haben diese Leistung zu erbringen, die Fron ist heute nicht mehr.
Der Antifaschistische Schutzwall mit Schießbefehl lässt sich nicht schöner als mit Ihrer Argumentation rechtfertigen.

Passt Sklavenhalter-Staat besser?

Nö. Alle Menschen sind mehr oder weniger zu Dingen verpflichtet, die sie nicht so gerne machen wollen.

Sklaverei setzt nach meinem Verständnis mindestens 3 Handelnde/Gehandeltwerdene voraus,
1 den-/diejenige die bereit ist einen Menschen als Eigentum (Eigentum als umfassende Herrschaft über eine Sache) zu nehmen
2 den-/diejenige der/die zur Sache gemacht wird
3 ein gesellschaftliches System, dass diese Entwertung des Menschen zulässt.

Wenn staatliche Gewalt mir 1. mein Recht zum Weggehen nimmt und mich 2. zwingt zu töten oder getötet zu werden, dann nimmt er mir sehr viel meiner Freiheit, meiner Rechte und Würde. Ich hab ja nichts dagegen wenn ein Indoktrinierter meint er müsste für fremde Leute kämpfen und sterben, wenn er dies aber nicht will dann a la Mauer ihn zu halten ist nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Dann müssen wir den "Antifaschistischen Schutzwall" als legitimes staatliches Mittel sehen. Dem würde ich mich ebenso verweigern.

Beispiele:

Wer an der Nordsee nicht beim Deichbau mitmachen wollte, wurde ausgewiesen. „De nich will dieken, mutt wieken!” Das war recht fair, die Deiche waren nun mal nur so stark wie das schwächste Glied.

Ihr Beispiel ist gut. Er wurde ausgewiesen, aber nicht, weil was Lebendes in den Deich musste, in ihm zugebuddelt.

Und selbst bei Sklaverei gibt es Unterschiede.

Ein Freund von mir arbeitet für einen Arbeitnehmerverleih.

Wenn wir mal ganz viel Zeit haben können wir uns gerne über die Mechanismen unterhalten, die uns Freiheit, auch im Erwerbsleben, rauben. Ihr Freund hat aber die grundsätzliche Möglichkeit dort nicht zu arbeiten. Es mag witzig sein seinen Arbeitgeber als Sklavenhalter zu bezeichnen. Wird aber im Regelfall, hoffentlich, falsch sein.

Der meint, sein Arbeitgeber sei ein "fairer Sklavenhalter",

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