tiferet schrieb am 24.01.2021 11:36:
Welchen Teil von privat hast du nicht verstanden.
Du bist derjenige, der nicht versteht. Ob eine Infrastruktur öffentlich ist, hat nichts damit zu tun, ob der Betreiber staatlich oder privat ist. Der Staat kann nicht-öffentliche Infrastruktur betreiben, und private Unternehmen können öffentliche Infrastruktur betreiben.
Zur öffentlichen Infrastruktur zählen alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten. Es wird zwischen der technischen Infrastruktur (z. B. Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, kulturelle Einrichtungen) unterschieden.
https://www.freistaat.bayern/dokumente/lebenslage/436681633177518