Ist es jedoch das einzige Lokal am Ort, muss man das Hausrecht hinterfragen. Und wenn das Hausrecht, wie es vom Lokalbesitzer ausgelegt wird, sogar gegen andere bestehende Gesetze verstößt, kann man es nicht mehr hinnehmen. Auch wenn es dem Lokalbesitzer zunächst unbenommen ist, sein Lokal nur für bestimmte Personengruppen zu öffnen, stößt er hier an Grenzen seines Hausrechts, tangiert andere Gesetze.
warum macht dann keiner von den Verschmähten ein eigenes Lokal auf? Deine "Argumentation" steht auf wackeligen Beinen....