Frank_Drebbin schrieb am 24.01.2021 12:09:
Neee, denn eine Lüge ist in 2 Minuten gepostet
und würde bis zum Entfernen via Gericht dann 2 Jahre stehen....
Das gilt doch umgekehrt gleichermaßen: Eine rechtswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit kann ebenfalls in zwei Minuten vollzogen werden und bleibt dann bis zur Gerichtsentscheidung 2 Jahre lang bestehen.
Jetzt musst Du schon begründen, warum rechtswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit für Dich ein geringers Übel darstellt als Lügen.