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Das gilt doch umgekehrt gleichermaßen

Frank_Drebbin schrieb am 24.01.2021 12:09:

Neee, denn eine Lüge ist in 2 Minuten gepostet
und würde bis zum Entfernen via Gericht dann 2 Jahre stehen....

Das gilt doch umgekehrt gleichermaßen: Eine rechtswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit kann ebenfalls in zwei Minuten vollzogen werden und bleibt dann bis zur Gerichtsentscheidung 2 Jahre lang bestehen.

Jetzt musst Du schon begründen, warum rechtswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit für Dich ein geringers Übel darstellt als Lügen.

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