Frank_Drebbin schrieb am 24.01.2021 12:22:
Ja, aber wo soll das sein auf Privaten Seiten Anderer?
Da haben Sie erstmal keine Veröffentlichungsrechte....
Ich vertrete den Standpunkt, dass Facebook, Twitter und YouTube Universaldienstleistungen erbringen:
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 84 Verfügbarkeit, Entbündelung und Qualität von Universaldienstleistungen
(1) Soweit Unternehmen Universaldienstleistungen erbringen, haben Endnutzer im Rahmen der Gesetze und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch darauf, dass diese Leistungen erbracht werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__84.html
Insofern sind diese Plattformen für mich auch keine 08/15-Webseiten, sondern ein privat betriebener Teil der öffentlichen Infrastruktur.
Die deutsche Bahn darf ja auch nicht einfach die Beförderung von Demonstranten verweigern, nur weil ihr deren Ansinnen nicht gefällt.