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Re: Ja, aber wo soll das sein auf Privaten Seiten Anderer?

Frank_Drebbin schrieb am 24.01.2021 12:22:

Ja, aber wo soll das sein auf Privaten Seiten Anderer?
Da haben Sie erstmal keine Veröffentlichungsrechte....

Ich vertrete den Standpunkt, dass Facebook, Twitter und YouTube Universaldienstleistungen erbringen:

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 84 Verfügbarkeit, Entbündelung und Qualität von Universaldienstleistungen
(1) Soweit Unternehmen Universaldienstleistungen erbringen, haben Endnutzer im Rahmen der Gesetze und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch darauf, dass diese Leistungen erbracht werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__84.html

Insofern sind diese Plattformen für mich auch keine 08/15-Webseiten, sondern ein privat betriebener Teil der öffentlichen Infrastruktur.

Die deutsche Bahn darf ja auch nicht einfach die Beförderung von Demonstranten verweigern, nur weil ihr deren Ansinnen nicht gefällt.

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