Lokal, ein gutes Stichwort. Wenn Lokale aufgrund bisheriger Erfahrungen bestimmte Volksgruppen nicht mehr einlassen möchten, ist das Ende des selbstbestimmten Hausrecht und der Anfang der Diskriminierung von Minderheiten erreicht. Der Staat greift ein. Und nun? Soll der Staat besser nicht eingreifen und dem Lokalbesitzer sein Hausrecht nicht streitig machen?
Wenn dessen AGB so gestaltet sind, dass bestimmte Bereiche davon gegen allgemeine Gesetze verstoßen, sind sie in der Regel als Vertragsgrundlage unwirksam. Da hilft dann oft auch keine salvatorische Klausel. In der kann man zwar den Wunsch äußern, dass die Unwirksamkeit bestimmter Regeln keinen Einfluss auf die übrigen unstrittigen Regel haben, aber sicher ist das nicht.
Übertragen auf die "Community-Richtlinien" der Konzerne dürfte deren Verbindlichkeit ebenfalls auf wackeligem Boden stehen. Leider klagen die wenigsten "Ausgesperrten" gegen die oft völlig unbegründeten Aussperrungen nicht. Solange man Alternativen hat, wo man noch hingehen kann, mag dies verständlich sein. Im Lokal und im Internet. Bei Monopolisten ist es das aber nicht mehr.
Wenn ein Anbieter wie Facebook eine solche marktbeherrschende Stellung erreicht hat, dass er sozusagen das einzige Lokal ist, in das man hingehen kann, muss für ihn umso mehr das Hausrecht eingeschränkt werden, damit auch wirklich jeder hingehen kann. Auch wenn der Inhaber vermutet, dass er Ärger bringt. Nur Gerichte sollten die Macht haben, jemand den Zugang zu verbieten.
Ich halte die Diskussion darüber durchaus für notwendig. Wenn wir es künftig jedem Lokalbesitzer selbst überlassen, ob er Menschen nach Aussehen und Herkunft selektiert, solche die ihm eher nicht gefallen aussperrt, wo sollen die Menschen noch hingehen? Ins Ausland? Brauchen wir hier nicht doch verbindliche Regeln, die ggf. auch das Hausrecht einschränken?