Deplatforming ist gerechtfertigt wenn
1) gegen Gesetze verstoßen wird
2) gegen die AGBs verstoßen wird
3) im Rahmen von 1 und 2 nach Lust, Laune und Willkür des Betreibers
Ein Lokal ist auch kein öffentlicher Raum. Vielleicht führt ja diese ganze Diskussion endlich dazu, mal darüber nachzudenken, ob es wirklich eine gute Idee ist, die Wahrnehmung von Grundrechten in Privatunternehmen zu überführen. Das fängt schon damit an, dass wir statt in öffentliche Stadtzentren alle in private Einkaufszentren rennen, wo der Betreiber gesellschaftliche Kundgebungen (Ausstellungen, Infostände, Kundgebungen) nach Lust und Laune reglementieren kann.