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  • Bleispritze

369 Beiträge seit 21.08.2016

Drei Punkte

Wäre es nicht besser, wenn das Strafrecht eine Todesdefinition vorgibt?

Da hat sie schon aus anderen Gründen nichts zu suchen. Der einfachste ist der, das die Definition von Tod und seiner Feststellung jedenfalls in der Vergangenheit immer wieder begründet geändert wurde. Das wird sicherlich auch zukünftig so sein.

Soweit ich das sehe, geht es nicht ums freiwillige Sterben, sondern um Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen. Dieser Unterschied sollte stets beachtet werden. Wer ohne akuten Anlaß sterben will, benötigt Hilfe, wenn er gewisse Ansprüche daran stellt, wie etwa den, anschließend auch gesichert tot zu sein.

Die Sterbe-Erlaubnis wird es nicht bedingungslos geben, schon gar bei notwendiger Hilfe. Soweit es sie geben wird, wird man sie in eine Sterbe-Pflicht umbauen.

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