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  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Handeln unter Zwang wird im Regelfall nicht als "freiwilliges" betrachtet

Auch ein Mensch in einer ausweglosen Situation hat immer noch die Möglichkeit sich nicht zu töten.

Gewiß, aber es geht ja speziell um die Frage der Freiwilligkeit. Und ein Handeln unter subjektiv wahrgenommenem (sic!) Zwang wird nun mal im Regelfall nicht als "freiwilliges Handeln" betrachtet.

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