Auch ein Mensch in einer ausweglosen Situation hat immer noch die Möglichkeit sich nicht zu töten.
Gewiß, aber es geht ja speziell um die Frage der Freiwilligkeit. Und ein Handeln unter subjektiv wahrgenommenem (sic!) Zwang wird nun mal im Regelfall nicht als "freiwilliges Handeln" betrachtet.