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  • DrM

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Re: Da gibt es noch mehr.....

Anstatt einer langen Antwort die Aussagen eines Fachmannes:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-strafbarkeit-der-sterbehilfe-im-deutschen-strafrecht_168907.html

Meiner Meinung nach ergibt sich keine unterlassene Hilfeleistung, wenn ein Sterbender diese Hilfeleistung ablehnt.

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