Anstatt einer langen Antwort die Aussagen eines Fachmannes:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-strafbarkeit-der-sterbehilfe-im-deutschen-strafrecht_168907.html
Meiner Meinung nach ergibt sich keine unterlassene Hilfeleistung, wenn ein Sterbender diese Hilfeleistung ablehnt.