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Avatar von elChoclo

965 Beiträge seit 04.01.2004

Augsburger Reichs- und Religionsfrieden: Cuius regio, cuius religio (1555)

übersetzt: "Wessen Gebiet, dessen Religion". Der Landesherr darf seine Religion frei wählen, der Untertan nicht.
Seitdem hat sich nur geändert, daß der Untertan formal seinen Glauben selbst bestimmen darf, handeln jedoch muß er weiterhin nach dem (christlichen) Glauben seiner Obrigkeit. Dieselbe Übergriffigkeit wie im Mittelalter: Wir bestimmen wem Dein Leben gehört.

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