Wer tot ist, kann nicht mehr ausgebeutet werden.
Diese banale Tatsache prägt den Umgang mit Freitod seit eh und je, insbesondere den christlichen Umgang damit.
Das „Sittengesetz“ ist nur ein armer Vorwand dafür.
Wer tot ist, kann nicht mehr ausgebeutet werden.
Diese banale Tatsache prägt den Umgang mit Freitod seit eh und je, insbesondere den christlichen Umgang damit.
Das „Sittengesetz“ ist nur ein armer Vorwand dafür.