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  • steinschlag

mehr als 1000 Beiträge seit 29.04.2014

Auf dem Weg zur sozialverträglichen Euthanasie

sterben ist ein Prozess.
Wartet man ab bis dieser abgeschlossen ist kann man mit den derzeitigen Möglichkeiten nicht mehr transplantieren.
Alles was davor geschieht passiert am (wieviel auch immer noch) lebenden Menschen.
Dafür braucht man dessen Zustimmung, sonst ist's eine Straftat.
Jetzt kann jeder entscheiden was er sich alles zu Lebzeit und/oder im Sterbeprozess alles rausnehmen lässt.
Was aber gar nicht geht ist, dass darüber andere, die der Sterbende nicht explizit hierfür ermächtigt hat, darüber entscheiden.

Eine Widerspruchslösung bei der man die Zustimmung zur Lebendentnahme unterstellt geht aber gar nicht. Die steht für mich auf der gleichen Stufe wie staatliche Euthanasieprogramme. Aber natürlich kann man nach einer kurzen Gewöhnungszeit auch über diesen dann durchaus logisch naheliegenden nächsten Schritt nachdenken.

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." (Jean-Claude Juncker)

Technische Probleme, wie im "Bedarfsfall" nicht vorliegende oder auffindbare Ablehnungsnachweise , lasse ich dabei noch ganz aussen vor...

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