Emrymer schrieb am 17.06.2024 14:25:
Du kannst jemandem Scheine zustecken, mit denen er auch einkaufen kann.
Man kann auch Sachen kaufen und weitergeben. Echt jetzt!
Vertragsabschlüsse können sich komplizierter gestalten, aber für den Tagesbedarf ist das gar nicht so kompliziert. Es hat allerdings merkliche Vorteile, wenn man imstande ist, Absprachen zu treffen.Solange nicht einer von beiden unter behörlicher Vormundschaft steht, ist das auch nicht verboten.
Wenn Du fluchtartig ein Land verlassen willst/musst, dann ist eine flexible Bezahlmöglichkeit der Warentauschmöglichkeit haushoch überlegen.