Eigenbewohnte Immobilien sind üblicherweise ausgenommen.
Vermietete Immobilien dürfen ohnehin nicht zusätzlich besteuert werden, da auf die eingenommene Miete bereits Steuern bezahlt werden.
Doch - in diesen Fall müssen sie sogar besteuert werden, da ALLE Vermögenswerte gleich behandelt werden müssen.