Zirkon schrieb am 20.11.2023 16:30:
"Reichensteuer" gibt es übrigens in Form eines Spitzensteuersatzes von 45%, der erst ab knapp 280k€ greift.
...als Steigerung von dem ab 62.000 € gelten Satz von 42%. 1958 wurde der Spitzensteuersatz interessanterweise ab 110.040 DM fällig, damals ein echtes Spitzengehalt.