In einem Rechtsstaat muss gleiches Recht für alle gewährleistet sein, man kann Menschen nicht etwas wegnehmen weil sie mehr davon haben als Andere.
Steht aber im Grundgesetz:
2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wo steht da dass man anderen etwas weg nehmen darf?
Der Paragraph wird ja immer gerne genommen - aber was heisst das bitte?