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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Korrektur

In einem Rechtsstaat muss gleiches Recht für alle gewährleistet sein, man kann Menschen nicht etwas wegnehmen weil sie mehr davon haben als Andere.

Steht aber im Grundgesetz:

2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Wo steht da dass man anderen etwas weg nehmen darf?
Der Paragraph wird ja immer gerne genommen - aber was heisst das bitte?

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