Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein entsprechendes Gesetz das nicht berücksichtigen könnte. Wenn ich in einen Fonds investiere sind meine anzurechnenden Transaktionen Käufe und Verkäufe von Fondsanteilen.
Dann noch festzuschreiben, dass die Transaktionssteuern von Aktienfonds nicht auf die Rendite der Anlieger angerechnet werden darf, sondern von den Gewinnen des Fondsmanagements abgezogen werden muss ist auch kein Problem. Es ist ja schon jetzt so, dass es eine Spekulationssteuer gibt, welche für alle Positionen gilt, die nicht für einen Mindestzeitraum gehalten werden. Ich glaube nicht, dass Fonds so häufig ihre Zusammensetzung ändern, dass das ein Problem werden würde.
Wenn die entsprechenden Finanzunternehmen da Probleme mit haben sollen sie anhand von Zahlen belegen, wie viele Transaktionen im Schnitt im Jahr nötig sind, um einen auf langfristige Geldanlage (private Altersvorsorge war das Argument!) optimierten Aktienfonds sinnvoll betreiben zu können. Die Daten liegen vor, dann nutzen wir sie halt für eine sinnvolle Schwelle und schlagen noch 10% Sicherheit drauf.