Ohne Ihnen persönlich zu nahe treten zu wollen, ob Sie andere Ansichten zu einer Position akzeptieren oder nicht wird der Tatsache keinen Abbruch tun, dass der Staat die Sache nunmal anders sieht als Sie.
Es steht Ihnen ja auch frei, Ihre Sachwerte zu Lebzeiten zu verjubeln, zu verplempern, zu zerstören oder zu verschenken. Was nach Ihrem Tode damit geschieht ist nicht mehr Ihr Belang, weil es Sie dann nicht mehr gibt.
Dafür gibt es auch Gründe, beispielsweise der Artikel 14, Absatz 2 GG, Eigentum verpflichtet.
Landbesitz in meinen Augen ethisch eigentlich gar nicht zu rechtfertigen, man kann aber Zugeständnisse machen, solange dieses Eigentumsrecht eben zu einer Verpflichtung führt, beispielsweise nicht zerstörerisch mit der Ressource umzugehen.
Letztlich ist es vermutlich eine Einstellungssache, man könnte beispielsweise unterschiedliche Grade an Eigentumsrechten (und Erbschaftssteuersatz) daran festmachen, wie viel man selber an der Erschaffung des Objektes mitgewirkt hat. Dann hätte man an einem selbstgebauten Haus mehr Rechte als an einem gekauften. Oder an einem Foto mehr als an seinem Rahmen. Das wäre vermutlich ein Alptraum an Bürokratie, würde auf der anderen Seite aber ein zu starkes Anhäufen von Besitz zumindest eindämmen. Könnte auch helfen, das Fachkräfte-Problem lösen. Maurer, Elektriker, Klempner, Dachdecker: alles Leute, die ihr Haus ohne Stress vererben können. Aber nur, wenn es dann auch noch steht, also weniger schlampige Arbeit.