Eine "Reisefreiheit" gibt es nicht.
Es gibt den Begriff der Freizügigkeit im GG (wenn wir schon bei den individuellen Bürgerrechten sind), aber diese Freizügigkeit bezieht sich auf den Geltungsbereich des GG, gewährt also eine innerdeutsche "Reisefreiheit".
Reisefreiheit im Sinne von Freiheit ins Ausland zu reisen (und dort auch reingelassen zu werden) ist eine Erfindung der Tourismusindustrie.
Und natürlich gibt's daneben noch so Kommerzkonstrukte wie den freien Strom der Arbeitskräfte, das hat aber nichts mit individuellen Bürgerrechten sondern mit Gewinnmaximierung (durch die Verwendung der weltweit billigsten Arbeitskräfte) zu tun.