Ein hoher Beamter hatte ihm (Willy Brandt) drei Briefe zur
Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte –
der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer
Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend
bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben
zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht
hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als
Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes
suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung
ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel
146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des
Grundgesetzes vorsah.
http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet/komplettansicht
Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte –
der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer
Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend
bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben
zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht
hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als
Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes
suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung
ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel
146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des
Grundgesetzes vorsah.
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