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  • Schneeflocken Trigger

307 Beiträge seit 16.04.2021

Zur politischen Lüge

Am 09.06.2021 legte der Bundesrechnungshof dem Haushaltsausschuss des Bundestags seinen ersten umfassenden Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung vor.

Der Prüfbericht bestätigt vorbehaltlos den von hier aus getätigten mehrfachen Vortrag, wonach die durch die Bundesregierung und durch den Gesetzgeber vorgetragene Begründung der vermeintlich bevorstehenden Überlastung des Gesundheitssystems nichts weiter als eine glatte Lüge war und ist, und das Bundesverfassungsgericht lässt die Bundesregierung diesen Betrug ohne Anstalten durchgehen oder ist der Bundesregierung womöglich selbst auf den Leim gegangen.

Der Bundesrechnungshof kommt in seinem Prüfbericht zur folgenden Erkenntnis:

„Das bestehende Verfahren birgt im Übrigen die Gefahr, dass zahlungsauslösende Parameter durch potenzielle Zahlungsempfänger beeinflusst wurden. Das RKI berichtete über Kontaktaufnahmen mit dem Ziel, Meldungen der freien betreibbaren Intensivbetten nachträglich zu korrigieren. Dadurch könnten Kapazitätsengpässe abgebildet worden sein, die in diesem Maße nicht existierten.“

Die immer und immer wieder vorgetragene Lüge der Bundesregierung, das Gesundheitssystem sei am Rande der Überlastung oder würde unmittelbar zusammenbrechen beruht also auf den Sachverhalt, dass durch die politisch gewünschten finanziellen Fehlanreize der Maßnahmenpolitik die Krankenhäuser die monetären Zuteilungen aus dem Gesundheitsfonds durch gezieltes Manipulieren zu möglichst wenig offiziell verfügbaren Intensivbetten selbst zu steuern vermochten. Und wie das Robert-Koch-Institut bestätigt, wurden in der Tat Gespräche gesucht, die Zahlen der Intensivbettenkapazität im Nachhinein zu verringern.

Weiter führt der Bundesrechnungshof aus:

„Dies hält der Bundesrechnungshof angesichts der besonderen Bedeutung drohender intensivmedizinischer Kapazitätsengpässe für die Bestimmung notwendiger (politischer) Maßnahmen zur Krisenbewältigung für kritisch. Er rät deshalb zu Kennzahlen, die Fehlanreizen und Mitnahmeeffekten entgegenwirken. Zur sachgerechten Bewertung der epidemischen Lage vor Ort sollten neben der 7‐Tage‐Inzidenz weitere Merkmale herangezogen werden.“

Der Bundesrechnungshof gelangt zur vernichtenden Einsicht, dass die durch die Bundesregierung installierten finanziellen Fehlanreize zur Vorhaltung von zusätzlichen Intensivbetten zu einem derartigen statistischen Artefakt intensivmedizinischer Kapazitätsengpässe geführt hat, dass diese Maßzahl als Begründung der politisch gewollten Maßnahmenpolitik ersichtlich nicht herhalten kann. Die Ausführungen des Bundesrechnungshofs, wonach die, politisch als alternativlos bezeichnete, 7-Tage-Inzidenz als einzig betrachteter Parameter völlig ungeeignet ist die SARS-CoV-2 Gesetzgebung und die Einschränkung der Grundrechte zu rechtfertigen, sind völlig kongruent zu dem bisherigen Vortrag der Beschwerdeführer. Hierzu wird nunmehr eindringlich an den ersten Leitsatz zur hiesigen Antragsschrift erinnert:

 § 28b des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 21. April 2021 (BGBl. I S. 802) geändert worden ist, ist durch die kumulierten Grundrechtseinschränkungen, die jeweils für sich genommen auf einfache, eindimensionale wenn-dann Relationen beruhen, und diese Relationen durch das hierzu nicht demokratisch legitimierte, weisungsgebundene, nicht wissenschaftlich unabhängige Robert-Koch-Institut bestimmt werden, durch Errechnung und Veröffentlichung des Inzidenzwerts, nichtig, da ein derartig technokratisches Instrument, zum einen gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG verstößt, und zum anderen die Grundrechtsträger ihrer Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG beraubt und sie anlass-, unterschieds- und alternativlos zum bloßen Objekt repressiven, staatlichen Handelns degradiert und unvereinbar mit der Verfassung ist.

Die vernichtende Kritik des Bundesrechnungshofs geht jedoch weiter:

„Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das BMG bis heute nicht in der Lage ist, die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln.“

In dieser „Jahrhundertpandemie“ vermag die Bundesregierung nach nunmehr 19 Monaten des ersten Auftretens des SARS-CoV-2 Virus weiterhin nichts aber auch gar nichts an valider Datengrundlage zu liefern. Nirgendwo. Ein „Jahrhundertscheitern“ der politischen Klasse trifft es wohl eher. Und das Bundesverfassungsgericht mittendrin beim „Jahrhundertscheitern“ statt nur dabei. Es ist unerträglich, und auch das wurde nunmehr so häufig vorgetragen, die Bundesregierung kann nicht nur einfach irgendetwas behaupten, nein, die Bundesregierung darf zum Mittel der Lüge greifen bis sich die Balken biegen und dem Bundesverfassungsgericht fällt nichts weiter ein als immer und immer wieder in seinen Beschlüssen zu den Anträgen in den einstweiligen Anordnungsverfahren einen bis ins Unendliche reichend zu nennenden Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers als Begründung heranzuziehen. Wenn dieser grenzenlose Entscheidungsspielraum Bestand haben sollte, dann hat der Grundrechtsträger dieser Entgrenzung auch nichts aber auch rein gar nichts mehr entgegenzusetzen. Oder wie meint das Bundesverfassungsgericht möge der Einzelne, ohne über den Mitarbeiterstab ganzer Ministerien zu verfügen, diesem entgrenzten Entscheidungsspielraum gegenüberzutreten? Jeglicher Vortrag wäre im Vorfeld zum Scheitern bei derartiger Entgrenzung verurteilt.

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