Eine Einrichtung "Bürgerrat" ist laut Definition ein Rat, vergleichbar vielleicht mit einem Ältestenrat, der das Ergebnis seiner Meinungsbildung veröffentlicht. Mit dem Bundesrat ist er jedoch nicht vergleichbar, ebensowenig mit dem Landrat. Man sieht allein daran, dass der Begriff "Rat" zwar prinzipiell verständlich ist als eine beratende Einrichtung, im deutschen Sprachgebrauch jedoch unterschiedliche Bedeutung hat. Trifft die Bezeichnung "Bürgergremium" die Funktion besser? Ich weiß nicht.
Schwierig ist die prinzipielle "Ahnungslosigkeit" der zu einem Thema Ausgelosten. Sie sollen vorab relevante Informationen zum Themenkomplex erhalten, die nicht aus ihrem eigenen Knowhow oder eigener Auswahl bestehen. Vielleicht wird das für die Teilnehmenden eine Bereicherung, vielleicht aber auch eine Bevormundung. Wir landen damit nämlich leider auf der weltweiten Inkompetenzbühne der Politik: Politiker/in als Berufsbezeichnung ist reine Selbstermächtigung. Sie braucht keine dafür spezielle Ausbildung, also keine definierte Qualifikation und qualifizierenden Abschluss. Im Parlament ist das ja in Ordnung, aber in Regierungsverantwortung nicht. Es ist ein Unding, dass der Bundespräsident nicht vor der Vereidigung von Kanzler/in und Ministern/innen deren Qualifikation prüfen kann, weil diese einfach nicht definiert wird. EIn "Bürgerrat" ist deshalb aus meiner Sicht vielleicht besser als Meinungsumfragen, aber wohl eher selten eine Richtschnur. Denn das Prinzip von fehlender Kompetenz wird so nur fortgesetzt