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Avatar von Social Justice Trigglypuff
  • Social Justice Trigglypuff

154 Beiträge seit 10.03.2021

Die Abgeltungssteuer ist ja nur der zweite Teil der zweistufigen Besteuerung…

… von an die Anteilseigner ausgeschütteten Unternehmensgewinnen bei Kapitalgesellschaften… im Gegensatz zur Einstufigen Besteuerung bei Personengesellschaften, wo die Gewinne nur beim Anteilseigner mit Einkommenssteuer(+Soli) besteuert werden und nicht davor schon auf Ebene des Unternehmens mit Körperschaftssteuer+Gewerbesteuer+Soli.

Entsprechend ist es total absurder Quatsch, die Abgeltungssteuer allein mit der Einkommenssteuer zu vergleichen. Das steuerrechtliche Ideal bei der Steuerkalkulation der Unternehmensbesteuerung ist ja, eine Besteuerung der an die Eigner ausgeschütteten Gewinne zu haben, die rein von der Höhe dieser Gewinne abhängt aber eben im Rahmen des Möglichen NICHT zwischen verschiedenen Gesellschaftsformen diskriminiert sondern in allen Fällen gleich stark besteuert.

Danach richtet sich die Höhe der Abgeltungssteuer als zweite Stufe der Besteuerung im Fall von Körperschaften. Und tatsächlich ist diese steuerliche Gleichheit noch nicht mal wirklich erreicht, sondern diese zweistufige Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne bei Körperschaften ist in ihrer aktuellen Form in den allermeisten Fällen HÖHER (teilweise sogar deutlich) als die Einstufige an die Eigner durchgereichte Besteuerung (als Einkommenssteuer) bei Personengesellschaften.

Also hört doch mal auf mit diesem Quatsch-Vergleich zwischen Äpfeln und Orangen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.09.2021 15:43).

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