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Avatar von mitom2
  • mitom2

mehr als 1000 Beiträge seit 02.08.2003

zehnpeozentige eigenquote mit kosten-ausgleichspool.

net nur für medikamente, sondern generell für alles:

01.: von allem was importiert wird, müssen mindestens zehn prozent selbst hergestellt werden.

02.: die gesamt-mindestverkaufspreise für alle produkte werden unabhängig von ihrem herstellungsort so bemessen, dass die herstellungskosten hierzulande im preis berücksichtigt sind.

03.: für produkte von drittstaaten (staaten außerhalb der EU) gilt: jedes EU-land, das seinen eigenen verbrauch net zu mindestens zehn prozent erfüllrn kann, hebt die gesamtquote um zehn prozent an.

Luxemburg is zu klein für eine medikamentenfabrik? dann wird die selbstherstellungsquote aus punkt 01 von zehn auf 20 % angehoben, und andere EU-länder müssen einspringen.

man sollt' generell nur das aus kostengründen auslagern dürfen, was man auch selbst herstellen kann. dann hat man all diese probleme net. im zweifelsfall wird der eigenanteil erhöht. und ja, das gilt auch explizit für hochspezialisierte nischenprodukte. wenn Taiwan in der EU keine chipfabriken baut, dann können sie uns auch keine in Taiwan gebauten chips verkaufen.

CU TOM

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