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  • Rubis

936 Beiträge seit 07.03.2020

Der EGMR lehnte den Antrag Russlands ab,

einstweilige Maßnahmen gegen die Ukraine anzuwenden....

>>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) hat Russland im Rahmen seiner Klage wegen der Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Kiew die Anwendung einstweiliger Maßnahmen gegen die Ukraine verweigert. Dies teilt TASS unter Berufung auf das Gericht mit.
In seiner Beschwerde forderte insbesondere Russland die Aufhebung der Beschränkungen für den Gebrauch der russischsprachigen Bevölkerung ihrer Muttersprache in Schulen, den Medien und im Internet sowie die Beendigung der Wasserblockade der Krim.
Der EGMR hielt es nicht für möglich, Artikel 39 anzuwenden, da die Situation „kein Risiko eines irreparablen Schadens birgt“.<<

https://www.gazeta.ru/politics/news/2021/07/23/n_16287464.shtml

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