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  • Pnyx (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2017

Glaubwürdigkeit

Der Vorwurf der Doppelmoral an Russlands Adresse entbehrt nicht einer gewissen Absurdität. Wenn nur noch diejenigen klagen dürfen, die selbst eine absolut reine Weste haben, haben Richter nicht mehr viel zu tun.

Vielmehr müsste der Westen die Klagen erfreut begrüssen. Nicht inhaltlich, versteht sich, gleich über den eignen Schatten zu springen ist zu viel verlangt, aber für ihre Existenz an sich. Beweisen Sie doch ein weiteres Mal, dass Russland die Menschenrechtsgesetzgebung als solche akzeptiert und sogar sich nutzbar zu machen versucht, was immerhin bedeutet, dass man eine gemeinsame Grundlage hat, einen primären Konsens, von dem aus Streitigkeiten angegangen werden können.

Dass die Vorwürfe zutreffen, bestreitet auch Bathon nicht. Man darf gespannt sein, was der Gerichtshof draus macht. Es geht um seine Glaubwürdigkeit und das Prinzip an sich.

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