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  • Haroun

269 Beiträge seit 19.08.2020

Re: Volle Zustimmung!

s3basti8n schrieb am 26.11.2023 10:04:

Navido schrieb am 26.11.2023 09:38:

Diese ganzen Lippenkenntnisse, dass auch Israel nicht über dem Völkerrecht steht

Bekämpfung von Terror ist mit dem Völkerrecht vereinbar, türkei Usa machen es genau so.

Die Terroristen können sich einfach zurückziehen und schon ist Frieden, das will aber gar keiner.

Hunderte raketen jeden Tag auf Israel sind der palestinensische Friedensweg, hier wird so getan als ob israel über jahre tägliche Raketenangriffe auf die Zivielbevölkerung ausübt.

1. Die Bekämpfung von Terrorismus ist nur bedingt durch das Völkerrecht gedeckt.
Es gilt weiterhin das Gewaltverbot nach Artikel 2, worauf verwiesen worden war selbst dann als Aserbaidschan 2020 die Rückeroberung seiner 5 mehrheitlich von Aserbaidschanern besiedelten Gebiete gestartet hatte.
Wenn also bei der Rückeroberung von eigenem, unstrittigem Staatsterritorium Grenzen gesetzt sind, gilt dies umso mehr bei der Ausübung des Selbstverteidigungsrechts auf fremden Territorium:

https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/28036/gewalt-und-gewaltverbot-im-modernen-voelkerrecht/

Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines "bewaffneten Angriffs". Ohne einen solchen gibt es im geltenden Völkerrecht kein Recht zur Selbstverteidigung.

Im Völkerrecht gibt es 3 Ausnahmen für das Gewaltverbot:

- Selbstverteidigungsrecht
- Rettung eigener Staatsangehöriger
- Humanitäre Intervention

Das Selbstverteidigungsrecht deckt jedoch keine permanente Militäraktion oder gar Okkupation von Territorium.

Nun aber erklären Staaten einen "Krieg gegen den Terror" und verstehen dabei das Bestehen privater Terrornetzwerke und die latente Bedrohung durch diese als eine permanente Verteidigungssituation. Wird auf diese Weise die als Ausnahmefall gedachte Situation zum Dauerzustand, so verschwimmen die Grenzen der Selbstverteidigung, ja das Konzept dieses Rechtsinstituts selbst gerät in solchen Konstellationen aus dem Blick.

Durch die völkerrechtswidrige Okkupation des Gaza-Streifens, des Westjordanlandes und Ost-Jerusalems vertößt Israel gegen das Völkerrecht:

Wenn keine dieser drei Ausnahmeregeln zugrunde liegt, verstoßen die Staaten, die ohne Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat militärische Gewalt androhen oder anwenden, gegen die Fundamentalnorm des geltenden Völkerrechts.

2. Die Grenzen von 1967 sind mit der UN-Resolution 242 ebenfalls Völkerrecht.

3. Israel kann einfach die Grenzen von 1967 bzw. UN-Resolution 242 akzeptieren und sofort ist Frieden. Nur zur Erinnerung: Die Palästinenser haben mit den Osloer Verträgen 1993 bereits das Existenzrecht Israels anerkannt, es wird Zeit, dass Israel ebenfalls das Existenzrecht der Palästinenser anerkennt.

4. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes ist das Völkerrecht Bestandteil unseres Bundesrechts und die Bundesregierung ist somit verpflichtet Völkerrecht durchzusetzen

5. Für die Durchsetzung des Völkerrechts sieht das Völkerrecht Sanktionen vor:

Da es sich beim Gewaltverbot um eine Fundamentalnorm des Völkerrechts handelt, deren Einhaltung die Staatengemeinschaft als Ganzes angeht, können auch dritte Staaten dem angegriffenen Staat zur Seite stehen. Das betrifft nicht nur die kollektive Selbstverteidigung, sondern auch sonstige Sanktionen durch Staaten, die von der verbotenen Gewaltanwendung unmittelbar überhaupt nicht berührt sind: Auch sie können also die Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Pflichten gegenüber dem Angreiferstaat aussetzen.

Deutschland hat im Falle von der Ukraine diese Prinzipien des Völkerrechts angewendet und Sanktionen gegen Russland verhängt. Wir stehen solange an der Seite der Ukraine bis ein vollständiger Rückzug russischer Truppen erfolgt ist. Unserer Regierung würde nie in den Sinn kommen für einen dauerhaften Frieden von der Ukraine zu erwarten auf Gebiete zu verzichten.

Die Frage ist also warum die gleichen Prinzipien nicht im Falle von Palästina gelten?
Die Palästinenser haben längst die Grenzen von 1967 anerkannt. Warum wird Israel nicht wegen der Siedlungspolitik im Westjordanland sanktioniert zumal der Blick auf die aktuelle Situation zeigt, dass von einem palästinensischen Gebiet im Westjordanland nicht mehr viel übriggeblieben ist.

Diese Zersiedelung ist meines Erachtens jedoch nicht mehr akzeptabel. Bilden Sie sich jedoch Ihre eigene Meinung anhand der Karten "The Palestinians historic compromise" im folgenden Artikel:

https://katholisches.info/2022/11/29/israel-palaestina-rueckt-der-vatikan-von-der-zwei-staaten-loesung-ab/

Es ist zu hoffen, dass der Westen nach dem Ende der aktuellen militärischen Aktionen Israels im Gaza, dieses Unrecht nicht nur verbal anerkennt, sondern auch die Notwendigkeit erkennt durch Sanktionen gegenüber Israel die Einhaltung der Grenzen von 1967 durchsetzt um eine Zweistaatenlösung zu ermöglichen.

Nur so bleibt der Westen glaubwürdig.

Andernfalls fürchte ich, wird es eine Zweistaatenlösung nicht mehr geben und entweder
wird Israel das palästinensiche Volk aus Palästina vertreiben müssen oder Israel muss die Palästinenser als Staatsangehörige Israels akzeptieren!

Wenn ein Autokrat wie Alijev den Armeniern Berg-Karabachs die Staatsbürgerschaft anbieten kann, warum kann die einzige, liberale Demokratie in der Region nicht auch den Palästinensern die israelische Staatsbrügerschaft anbieten?

Die Lösung lautet daher entweder eine Zweistaatenlösung oder ein einheitlicher Staat mit gleichen Rechen für alle im Bewohner in der Region.

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