Art 20 (2) GG: "Alle STAATSGEWALT geht vom Volke aus"
Da das genannte Institut nicht den Anspruch erhebt, die Staatsgewalt auszuüben muss es auch nicht gewählt werden. Es darf sich, genauso wie Herr Pomrehn, im Rahmen der Wissenschafts-, Meinungs- und Pressefreiheit äußern, ohne dass es dazu einer Genehmigung durch den "Souverän" bedarf. Volksouveränität bedeutet nicht, dass sich jeder Bürger durch ein großgeschriebenes WIR zum König von Deutschland krönen kann, der anderen den Mund verbieten darf. Das darf in Deutschland nicht einmal der Souverän.