Du hast völlig recht. TP hätte den ganzen Satz streichen müssen, weil die Aussage "objektiv" falsch bzw. Nonsens ist. Es ist ja nicht mal klar, welche Verstöße überhaupt verglichen werden, vermutlich sind der Irak und vielleicht auch Libyen und Jugoslawien gemeint. Vielleicht auch der Genozid an den Indianern?
Aber versuchen wir doch mal zu verstehen was hier gemeint war, bzw. unterstellt wurde, ich beziehe mich dabei auf die ursprüngliche Formulierung.
Der Autor konstruiert einen Unterschied zwischen (irgendwie gerechtfertigten) "defensiven" und (zu verurteilenden) "offensiven" Völkerrechtsverstößen.
Eine solche Unterscheidung existiert im Völkerrecht nicht. Wird Gewalt zur Selbstverteidigung nach einem bewaffneten Angriff auf das eigene Territorium angewendet dann verstößt das nicht gegen das Völkerrecht. Liegt ein solcher Angriff nicht vor -die Feststellung, ob das der Fall ist, wäre Sache des Sicherheitsrates- ist der Waffeneinsatz eine völkerrechtswidrige Aggression. Ob der Aggressor behauptet sich angegriffen zu fühlen ist bedeutungslos. Mildernde Umstände gibt es im Strafrecht, nicht im Völkerrecht.
Dieses von Anfang an unsinnige "Argument" wird vollends absurd, wenn dann auch noch zwischen "objektiv" und "subjektiv" defensiv unterschieden wird. Das ist anscheinend wieder eine Anleihe aus dem Strafrecht, das eine "Putativnotwehr" kennt, also die irrtümlichen Annahme eines Gewalttäters, er befände sich in einer Notwehrsituation und sei zur Gewaltanwendung berechtigt. Dergleichen existiert im Völkerrecht nicht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.04.2023 14:10).