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Avatar von zapperlot
  • zapperlot

mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.2003

Kurzschluss in der Gewaltenteilung ?

laut §18 GG ist nur das Verfassungsgericht berechtigt das Recht auf Pressefreiheit abzuerkennen. Der Gag mit der Umdeklarierung von GmbHs in Vereine wird imho nicht funktionieren. Die Erklärung Faesers SIE habe das Compact-Magazin verboten, weil der Verfassungsschutz erklärte Compact sei "Rechtsextrem", ist angesichts der Tatsache, dass der Verfassungsschutz dem Innenministerium unterstellt ist auch eher anrüchig... Ich hege keine Sympathien für das Compact-Magazin, dennoch sollten Behörden den Rechtsweg achten und keine par ordre du mufti - Entscheidungen treffen - Wenn das Schule macht wird es uns am Ende alle treffen!

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