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  • Lu.topia

136 Beiträge seit 21.04.2024

Re: Kurzschluss in der Gewaltenteilung ?

Karl Sten schrieb am 23.07.2024 00:14:

Das BMI hat jetzt etwas gemacht, von dem es glaubt, dass es rechtmäßig wäre oder sein könnte. Das ist erlaubt.

Das ein Minister aus der Durchsuchung eine öffentliche Show zur Selbstdarstellung macht ist unschön aber vermutlich nicht illegal - und dient der Wiederwahl.

Man möchte meinen, ein Ministerium habe wegen seiner besonderen Verantwortung auch eine besondere Sorgfaltspflicht und dürfe daher weniger Dinge tun, von denen es glaubt, sie könnten rechtmäßig sein, sondern müsse sorgfältig und gründlich prüfen, ob der Glaube auch den allgemeingültigen Tatsachen entspricht. Dafür hat das Ministerium zahlreiches sehr teures und hochausgebildetes Personal zur Verfügung und kann bei Bedarf noch besser ausgebildete und teurere externe Berater mit praxiserprobter Expertise heranziehen.

Wenn sich die Parteien in Regierungsverantwortung, welche die Personalien für die Ministeramtsposten stellen, noch wundern, warum ihnen die Wähler weglaufen: Weil der gemeine Bürger es womöglich nicht so gut findet, auf der Basis von individuellem Glauben regiert zu werden, statt auf der Basis von geprüfter allgemeingültiger Gesetzeskonformität.

Wenn Frau Faeser GLAUBT, soll sie bitte in eine Kirche gehen und das dort ausleben, im Ministerium ist für sowas jedenfalls kein Platz.

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