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  • Daniel Unruh

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2000

Vereinigungen haben weniger Rechte als Menschen

zapperlot schrieb am 22.07.2024 16:09:

laut §18 GG ist nur das Verfassungsgericht berechtigt das Recht auf Pressefreiheit abzuerkennen.

Das Recht auf Meinungsfreiheit gilt für Menschen. Jürgen Elsässer hat es immer noch und darf es weiterhin nutzen. IM Faeser hat bloß seine komische Vereinigung verboten.

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