zapperlot schrieb am 22.07.2024 16:09:
laut §18 GG ist nur das Verfassungsgericht berechtigt das Recht auf Pressefreiheit abzuerkennen.
Das Recht auf Meinungsfreiheit gilt für Menschen. Jürgen Elsässer hat es immer noch und darf es weiterhin nutzen. IM Faeser hat bloß seine komische Vereinigung verboten.