ok das Argument gilt.
Wenn diese diskutierten Stoffe nachweislich Krebs-erregend sind dann wäre ggfs das Verbot gerechtfertigt. Nur muss man dann die Krebserregewahrscheinlichkeit der dann angewandten Ersatzstoffe gegenrechnen.
ok das Argument gilt.
Wenn diese diskutierten Stoffe nachweislich Krebs-erregend sind dann wäre ggfs das Verbot gerechtfertigt. Nur muss man dann die Krebserregewahrscheinlichkeit der dann angewandten Ersatzstoffe gegenrechnen.