Legalisierung der Abtreibung bis kurz vor der Geburt
Das ergibt sich indirekt aus der Forderung nach ersatzloser Streichung der §§218 und 218a StGB. Wenn die Frist für legalen Schwangerschaftsabbruch wegfiele (§218a) und gleichzeitig das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs (§218), dann wäre es nicht verboten, jederzeit abzutreiben.
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