Das Geschlecht wird schon im Ei bestimmt: Handelt es sich um einen männlichen Hühnerembryo, wird die Bebrütung abgebrochen. An dieser Stelle soll es nun zu einer Anpassung im Tierschutzgesetz kommen.
Das Geschlecht ist ein soziales Konstrukt und wird vom Hühnerherbergsvater bestimmt.
Übrigens beim Tierschutz als Bestandteil des GG sollten wir nochmal beim Schächten nachdenken.