Alle nach dem Dienstrecht des deutschen öffentlichen Dienstes in Bund, Länder und Gemeinden
Angestellten und Beamten.
Und das sind etwa 5 Millionen Mitarbeiter und davon einige auch als Gegenarbeiter von ausländischen Gehrimdiensten.
Alle nach dem Dienstrecht des deutschen öffentlichen Dienstes in Bund, Länder und Gemeinden
Angestellten und Beamten.
Und das sind etwa 5 Millionen Mitarbeiter und davon einige auch als Gegenarbeiter von ausländischen Gehrimdiensten.