Ansicht umschalten
Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Das Urteil ist nicht rechtskräftig...

aber das erfährt der TP-Leser mit keinem Wort. Eine einstweilige Anordnung ist kein Verbot, sondern ein Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes für den Kläger. Es soll lediglich Schaden vom Kläger abwenden, bis über die Sache rechtskräftig entschieden ist.

Es ist einfach nur peinlich, wie sich TP sich einerseits zum Oberschiedsrichter der deutschen Medienlandschaft aufschwingt aber sich bei sich selbst einfachste Grundsätze der Berichterstattung nicht einhält und sich die Sichtweise der Anwälte einer Seite zu eigen macht.

Die altehrwürdige FAZ macht es besser, fragte einfach beim Spiegel nach und bekam folgende Auskunft:

„Das Landgericht Hamburg ist unserer Rechtsauffassung in entscheidenden Fragen gefolgt und hat den Verfügungsantrag von Till Lindemanns Anwalt auch in weiten Teilen zu unseren Gunsten zurückgewiesen. Der Kern unserer Berichterstattung rund um das perfide Casting-System, reichlich Alkohol und die sogenannte ,Suck-Box’ bleibt unberührt. Ferner verletzt unsere Berichterstattung auch nicht die Intimsphäre. Zudem hat das Gericht die umfangreiche Wiedergabe der Schilderungen zweier Frauen für zulässig erachtet, die von Sex mit Till Lindemann berichtet hatten. Untersagt wurde lediglich ein auf verschiedenen Textstellen basierender konkreter Verdacht und zwei weitere Einzelangaben, die wir natürlich vorläufig entsprechend anpassen, für die wir aber weiter mit Rechtsmitteln kämpfen werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sofern es in der Pressemitteilung der Anwälte von Till Lindemann heißt, es seien zwei „Tatsachenbehauptungen“ verboten worden, so ist dies schlicht falsch. Das Gericht geht auch hier von Verdachtsäußerungen aus. Und es müssen auch nicht alle Textpassagen unterlassen werden, sondern lediglich ihre Kombination.“

Ob man das nun alles für stichhaltig hält ist eine andere Frage, man sollte das genauso kritisch lesen wie die Presseerklärung von Lindemanns Anwälten. Aber zur Berichterstattung über ein Urteil gehört zumindest, dass es angefochten wird und mithin nicht rechtskräftig ist und wie die "unterlegene" Seite die Sache sieht. Wenn man diese Hausaufgaben erledigt hat kann man dann gerne seinen Senf zum angeblichen "Kulturkampf" dazugeben.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten