Naja, so ein klarer juristischer Sieg Lindemanns war es nicht:
Es habe unstreitig ein System gegeben, in dem Frauen für Partys und die "Row Zero" ausgewählt wurden, es reichlich Alkohol gab und sexuelle Kontakte von Lindemann mit den Frauen üblich waren. "Dass eine Band ein solches System unterhält, ist ein Vorgang von hohem öffentlichem Interesse", so das LG. Da die Vorwürfe der Frauen sich auf den Sexualkontakt mit eben über dieses System rekrutierten Fans beziehen, überwiege das Berichterstattungsinteresse gegenüber Lindemanns Persönlichkeitsrecht. " (...) Zulässig ist aber die Verbreitung des Verdachts, dass Lindemann sexuelle Kontakte mit Frauen hatte, die nicht vollständige "Herrinnen ihrer Sinne" waren, also nicht vollständig zurechnungsfähig waren, und Lindemann genau dies wusste.
Differenziert: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lindemann-spiegel-unterlassung-rammstein-lg-hamburg/