Auch ich hätte mir die Gegendarstellung gewünscht, aber wenn das hier nicht nachträglich in den Artikel eingefügt wurde, ist zumindest der erste Vorwurf nicht zutreffend:
Vorläufig deshalb, weil die Entscheidung des Landgerichts Hamburg noch nicht rechtskräftig ist.
Da ich den Artikel erst jetzt gelesen habe kann ich natürlich nicht sicher sagen ob das schon von Anfang an da stand, aber jetzt zumindest tut es das.