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  • murdock01

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Re: Frage

Admagistrator schrieb am 19.07.2023 14:44:

Aber sowas ist ja egal, wenns um Lindemann geht, richtig?

Jetzt pack mal die Karen gleich wieder ein.
Hier gibt es einen großen Fall von systematischen Missbrauch der aufgeklärt werden muss,

Ähem, nöö, den gibt es (aktuell) nicht.
Es gibt Geraune, Vermutungen und Anschuldigungen und wilde Räuberpistolen.
Was es genau nicht gibt, ist ein Fall systematischen Missbrauchs. Es steht nicht mal fest, ob es überhaupt Missbrauch gegeben hat.

gleichermaßen ob schuldig oder unschuldig.

Wenn es keinen "Fall" gibt, gibt es auch kein schuldig oder unschuldig.

...
Man kann umgekehrt auch sagen "Wer nach Metoo noch immer keine Vorkehrungen getroffen hat um Einvernehmlichkeit festzuhalten, der ist selbst Schuld wenn er am Pranger landet" ... ist keine HIlfreiche Argumentation, merkste höffentlich.

Es muss gar nix festgehalten werden. Die Beteiligten müssen zum Zeitpunkt, an dem etwas passiert (oder nicht passiert) mit dem Geschehen einverstanden sein.
Deswegen gibt es auch in unseren Gesetzen das Wort "einvernehmlich".
Alles andere, was darüber hinaus geht, ist bigottes Geschwafel.

Interessanter Punkt. Es wurde auch erwähnt, dass zu diesen Partys keine Ausweise kontrolliert wurden und die Frauen auch hätten minderjährig sein können.

Für die Einordnung hilft es auch nicht, wenn man versucht, den Joker "minderjährig" zu ziehen. Weder von den angeblich Beteiligten noch von der Urheberin der Gruselstory ist das behauptet worden.
Das, was da gelaufen ist (oder nicht gelaufen ist), war eine Sache unter Erwachsenen, die für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind.

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