Angesichts der Häufigkeit von Falschbeschuldigungen, angesichts der Leichtigkeit des Vergewaltigungsvorwurfs, den man ja anscheinend wie Bonbons aus der Tasche zieht, angesichts der Folgen, müßte es umgekehrt sein: Bis sich ihre Unschuld herausstellt bleibt sie in Untersuchungshaft. Jedenfalls gilt nicht, das automatisch ihr zu glauben ist.